Wiederkehrende Prüfung von Absturzsicherungen
Alle Komponenten einer Anschlageinrichtung, inkl. persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), müssen gemäß DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich von einem zertifizierten Unternehmen geprüft werden.
Gebäudebetreiber sind dazu verpflichtet, Absturzsicherungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Fragen Sie daher unser Team nach einem Wartungspaket. Durch unseren Rundum-Service übernehmen wir die Sicherstellung der jährlichen Wartung sowie die Vorteile der Terminierung, Organisation und Ausführung.